FAQ

  • Können Tickets umgetauscht oder zurückgegeben werden?

 

          Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen.

  • Gibt es eine Abendkasse?

          Sofern das Konzert im Vorfeld nicht ausverkauft ist, können Sie an der Abendkasse Tickets zum   

          regulären Preis erwerben.

  • Woher weiß ich ob die Veranstaltung tatsächlich stattfindet?

         Informieren sich vor Reiseantritt, ob das Konzert wie geplant stattfindet. Reisekosten werden bei Absage

         oder Verlegung nicht erstattet.

  • Ab wann wird das Gelände geöffnet?

         In der Regel beginnt der Einlass 1,5 Stunden vor dem Konzertbeginn. Schauen Sie dazu auf Ihr Ticket

         oder auf den jeweiligen Infoseiten der Veranstaltungen. Der Stadtgarten verfügt über zwei Eingänge. Alle

         Tickets sind an beiden Eingängen gültig.

  • Kann das Gelände nach Konzertbeginn verlassen und wiederbetreten werden bzw. ist der Einlass auch nach Konzertbeginn noch möglich?

         Das Gelände kann während des Konzerts nicht mehr verlassen und wiederbetreten werden. Bitte werden

         Sie sich bei Bedarf an das Einlasspersonal. Selbstverständlich können Sie das Gelände auch erst nach 

         Konzertbeginn betreten.

  • Dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auf das Gelände?

         An dieser Stelle verweisen wir auf das Jugendschutzgesetzt §5: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

         dürfen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auf das

         Gelände. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche max. bis 24 Uhr ohne personensorgeberechtigte bzw.

         erziehungsbeauftragte Person auf das Gelände.

         Entsprechende Kontrollen werden vor Ort durchgeführt.

         Des Weiteren weist der Veranstalter darauf hin, dass es bei Konzerten zu einem enormen Geräuschpegel

         kommen kann und Babys sowie Kleinkinder diesem nicht ausgesetzt werden sollten.  Bitte denken Sie an

         ausreichenden Ohrschutz.

         Kinder bis einschließlich 6 Jahren können das Festival mit ihren Eltern oder Personensorgeberechtigten

         kostenfrei besuchen, wenn diese im Besitz einer gültigen Einlassberechtigung sind und ihren Rechten

         und Pflichten als Personensorgeberechtigte nachkommen können. Ab 7 - 15 Jahren erhalten die Kinder

         10% Ermäßigung.

         Ein Ausweisdokument der Kinder ist bei den Einlasskontrollen vorzuzeigen.

  • Gibt es vor Ort Speisen und Getränke?

         Für die Verpflegung ist auf dem Gelände gesorgt. Speisen und Getränke sind zu moderaten Preisen

         erhältlich. Es gibt ausreichend Verpflegungsstände, sodass es in der Regel zu keinen längeren  

         Wartezeiten kommt.

  • Können eigene Speisen und Getränke mit auf das Festivalgelände genommen werden?

         Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken (Dosen, Glasbehältern oder andere

         Getränkebehälter) ist untersagt.

  • Dürfen Fotos gemacht werden?

         Professionelle Foto-, Video- und Audioaufnahmen sind nicht gestattet. Spiegelreflexkameras müssen

         daher also zu Hause bleiben und dürfen nicht mit in das Burgtheater genommen werden.

 

         Wir würden alle Zuschauer bitten, den Moment zu genießen und das Handy in der Tasche zu lassen.

 

         Pressefotografen benötigen eine Akkreditierung.

  • Werden von den Besuchern Foto- und Videoaufnahmen gemacht?

         Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen unserer Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen

         erstellt werden.

         Mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich mit der Veröffentlichung der Aufnahmen in

         unserer Unternehmenskommunikation und der Pressearbeit einverstanden, auf denen auch Sie

         abgebildet sind. Wenn Sie dies nicht möchten, teilen Sie dies bitte unserem Fotografen oder unseren

         Mitarbeitern mit.

  • Sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden?

         Vor Ort gibt es ausreichend Parkplätze. Bitte die Ausschilderung beachten und den Parkplatzeinweisern

         Folge leisten.

  • Was passiert, wenn es regnet?

        Das Open Air findet auch bei Regen statt. Bitte denken Sie an entsprechende Kleidung sowie ggf.

        Regenponchos und Kopfbedeckungen. Bei Unwetter behält sich der Veranstalter vor das Open Air zu

        unterbrechen bzw. abzusagen.

        Bitte beachten Sie, dass keine Regenschirme auf dem Gelände erlaubt sind.

  • Können Rollstuhlfahrer und Menschen mit Behinderung problemlos am Konzert teilnehmen?

        Der Stadtgarten ist größtenteils barrierefrei. Auch für Rollstuhlfahrer gilt (sofern nicht anders auf dem

        Ticket erwähnt) freie Platzwahl – am besten auf der Erhöhung im Stadtgarten. Kontaktieren Sie hierzu am

        besten das Rathaus Bopfingen.  

        Außerhalb des Stadtgartens gibt es ein Behinderten-WC, das barrierefrei zugänglich ist. Unsere  Helfer

        stehen Ihnen gerne zur Seite.

        Die Begleitung von RollstuhlfahrerInnen und Menschen mit einer Gehbehinderung erhalten freien Eintritt.

        Diese muss durch einen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen B) nachgewiesen werden. Kaufen Sie

        sich dazu bitte ein entsprechendes Ticket in unserem Onlineshop oder an allen bekannten

        Vorverkaufsstellen. Bitte halten Sie am Einlass den entsprechenden Nachweis bereit. Die Begleitung

        braucht ein eigenes Ticket.

  • Dürfen eigene Sitzgelegenheiten mitgebracht werden?

         Im Rahmen des Open Air gibt es keine Bestuhlung. Für die wenigen Plätze am Hang können Sitzkissen

         mitgebracht werden. Bitte beachten Sie, dass auf dem Gelände keine Stühle, Klappstühle, etc. erlaubt

         sind. Es sind keine Ausnahmen möglich!

  • Sind Tiere auf dem Gelände erlaubt?

         Bitte keine Tiere auf das Festival-Gelände mitbringen.

  • Darf auf dem Gelände geraucht werden?

          Ein Rauchverbot besteht im Stadtgarten nicht. Wir würden Sie dennoch bitten aus Rücksicht zu ihren

          Nachbarn zum Rauchen in den Burgstallweg zu gehen. Nutzen Sie dann bitte die Mülleimer für Ihre    

          Zigarettenreste.

  • Welche Gegenstände sind auf dem Gelände verboten?

         Selbst mitgebrachte Sitzmöglichkeiten, eigene Speisen und Getränke, Glasflaschen und -behälter, Dosen,

         Kühltaschen, Regenschirme, sperrige Gegenstände, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln,

         Wunderkerzen, Waffen, Messer oder ähnliche gefährliche Gegenstände sind nicht gestattet.

         Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Sicherheit und Regeln.

  • Wie groß dürfen die Taschen sein?

         Alle großen Taschen, Wanderrucksäcke, etc. sind auf dem Veranstaltungsgelände verboten. Bitte

         nehmen Sie stattdessen

         Gürteltaschen oder kleine Umhängetaschen mit. Orientieren Sie sich bei der Auswahl der Taschen am

         DIN A4 Format (21cm x 29 cm Größe). Größere Taschen sind auf dem Gelände nicht gestattet.

  • Sind ausreichend sanitäre Anlagen vorhanden?

         Auf dem Open Air Gelände gibt es ausreichend Toiletten. Für die ständige Reinigung ist gesorgt, sodass

        sie jederzeit sauber und benutzbar sind.

  • Wo gibt es Übernachtungsmöglichkeiten?

         Hotels und Pensionen gibt es verschiedene in und um Bopfingen. Informationen sind erhältlich unter:

         www.bopfingen.de

  • Sie haben noch weitere Fragen?

        Gerne können Sie sich unter folgender Telefonnummer melden: 07362 801 0

        Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.